Finanzierung

Grund- und Behandlungspflege

Die Finanzierung von Pflegeleistungen erfolgt über die Kranken- bzw. Pflegekasse, je nachdem, ob es sich um Behandlungs - oder Grundpflege handelt.

Zur Behandlungspflege gehören alle Leistungen, die von Ihrem Arzt verordnet werden, zum Beispiel Tabletten und Spritzen verabreichen, Verbände anlegen und Kompressionstrümpfe an- oder ausziehen. Diese Leistungen werden über Ihre Krankenversicherung abgerechnet.

Unter Grundpflege versteht man alle Leistungen in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung sowie Hauswirtschaft. Alle Leistungen werden individuell mit dem Kunden vereinbart und auch abgerechnet. Die Pflegekunden erhalten von der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad einen Zuschuss. Dieser beträgt bei Sachleistungen:

 

  Pflegegrad
  1 125,00 €
  2 689,00 €
  3 1.298,00 €
  4 1.612,00 €
  5 1.995,00 €

                        

Der Rest muss von den pflegebedürftigen Personen selbst getragen werden.                        

                                      

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Diese Leistungen wurden entwickelt, um Pflegebedürftige in ihrer Umgebung besser betreuen zu können und pflegende Angehörige zu entlasten. Seit dem 1.1.17 haben alle Personen, die einen Pflegegrad haben, Anspruch auf 125.- € als Betreuungs- und Entlastungsbetrag. Diese Leistungen können nur mit einer bei der Pflegekasse zugelassenen Einrichtung beantragt werden und müssen bis zum 30.6. des Folgejahres verwendet werden.

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