Qualitätssicherungsbesuche gemäß § 37 Abs.3 SGB XI

Wenn Sie einen Angehörigen selbst pflegen, müssen Sie sich der vorgeschriebenen Prüfung der Qualitätssicherung durch die Pflegekassen regelmäßig unterziehen. Bei Pflegegrad 1; 2 und 3 werden durch die Pflegekasse halbjährliche, bei Pflegegraden 4 und 5 vierteljährliche Termine gefordert. Diese Pflegeberatungstermine übernehmen wir gerne für Sie und geben Ihnen dabei wertvolle Tipps für die Durchführung der häuslichen Pflege Ihres Angehörigen!

Kostenlose Beratung gemäß § 45 SGB XI

Wenn Sie darüber hinaus weitere Beratung durch unsere Pflegefachkräfte benötigen, können Sie einen kostenlosen Beratungsgutschein gemäß § 45 SGB XI bei Ihrer Pflegekasse anfordern und bei uns einlösen.

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