Wenn Sie einen Angehörigen selbst pflegen, müssen Sie sich der vorgeschriebenen Prüfung der Qualitätssicherung durch die Pflegekassen regelmäßig unterziehen. Bei Pflegegrad 1; 2 und 3 werden durch die Pflegekasse halbjährliche, bei Pflegegraden 4 und 5 vierteljährliche Termine gefordert. Diese Pflegeberatungstermine übernehmen wir gerne für Sie und geben Ihnen dabei wertvolle Tipps für die Durchführung der häuslichen Pflege Ihres Angehörigen!
Wenn Sie darüber hinaus weitere Beratung durch unsere Pflegefachkräfte benötigen, können Sie einen kostenlosen Beratungsgutschein gemäß § 45 SGB XI bei Ihrer Pflegekasse anfordern und bei uns einlösen.